Konkubinatsvertrag Notar Schweiz – Wann ist Beglaubigung nötig?
Klare Antwort: Ein Konkubinatsvertrag braucht in der Schweiz keinen Notar. Wann eine Beglaubigung trotzdem sinnvoll ist – und was sie kostet.
Formvorschriften: Was das Gesetz verlangt
Die gesetzliche Grundlage
Ein Konkubinatsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, der dem Obligationenrecht (OR) untersteht. Gemäss OR Art. 11 Abs. 1 gilt Vertragsfreiheit: Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz eine solche vorschreibt. Für den Konkubinatsvertrag schreibt das Gesetz keine notarielle Beglaubigung vor.
Das Schweizer Recht unterscheidet verschiedene Formstufen für Verträge: die einfache Schriftlichkeit, die qualifizierte Schriftlichkeit, die öffentliche Beurkundung und die notarielle Beglaubigung. Der Konkubinatsvertrag verlangt lediglich die einfache Schriftlichkeit nach OR Art. 13.
Was «schriftlich» konkret bedeutet: Der Vertrag muss ausgedruckt oder handgeschrieben sein, er muss von beiden Partnern eigenhändig unterschrieben werden, und er muss das Datum der Unterzeichnung tragen. Damit ist er – ohne Notar, ohne Anwalt, ohne Stempel – vor Schweizer Gerichten vollumfänglich durchsetzbar.
| Vertragstyp | Gesetzliche Formvorschrift | Notar erforderlich? |
|---|---|---|
| Konkubinatsvertrag | Einfache Schriftlichkeit (OR Art. 13) | Nein |
| Ehevertrag | Öffentliche Beurkundung (ZGB Art. 184) | Ja (Pflicht) |
| Grundstückkauf | Öffentliche Beurkundung (OR Art. 216) | Ja (Pflicht) |
| Erbvertrag | Öffentliche Beurkundung (ZGB Art. 512) | Ja (Pflicht) |
| Testament (eigenhändig) | Handschriftlich, datiert, unterschrieben (ZGB Art. 505) | Nein |
| Schenkung beweglicher Sachen | Formfrei (Vollzug genügt) | Nein |
Digitale Signaturen: Grundsätzlich ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) gemäss ZertES der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. In der Praxis empfiehlt sich jedoch für Konkubinatsverträge weiterhin die handschriftliche Unterschrift auf ausgedrucktem Dokument – sie ist einfacher zu handhaben und im Streitfall unbestreitbar.
Wann ist ein Notar trotzdem sinnvoll?
Obwohl kein gesetzlicher Zwang besteht, gibt es Situationen, in denen die Hinzuziehung eines Notars für Konkubinatspaare durchaus Mehrwert bietet. Der Notar handelt als neutrale, staatlich beauftragte Fachperson – er beurkundet Tatsachen und schafft damit erhöhte Beweissicherheit.
Gemeinsamer Immobilienerwerb
Kaufen Sie als Paar gemeinsam eine Liegenschaft, muss der Kaufvertrag ohnehin öffentlich beurkundet werden. In diesem Zusammenhang können Sie auch die Regelungen zum Miteigentumsvertrag oder zu Investitionen notariell festhalten. Mehr dazu im Ratgeber zum Hauskauf im Konkubinat.
Sehr grosse Vermögenswerte
Bei Vermögenswerten über CHF 500'000 pro Person erhöht eine notarielle Beglaubigung die Durchsetzbarkeit erheblich. Gläubiger und Gerichte akzeptieren beglaubigte Dokumente ohne Nachfragen. .
Erbvertrag (gesetzliche Pflicht)
Möchten Sie als Konkubinatspartner einen Erbvertrag abschliessen, ist die öffentliche Beurkundung durch den Notar gesetzlich vorgeschrieben (ZGB Art. 512). Das gilt unabhängig vom Zivilstand. Erbrecht im Konkubinat.
Streitige Vorgeschichte
Haben Sie als Paar bereits Auseinandersetzungen über finanzielle Themen gehabt, gibt die notarielle Beglaubigung beiden Seiten das Gefühl von Verbindlichkeit und Ernsthaftigkeit. .
Wichtiger Hinweis: Beglaubigung ≠ Rechtsberatung
Die notarielle Unterschriftenbeglaubigung bestätigt nur die Identität der Unterzeichnenden – nicht die rechtliche Korrektheit oder Vollständigkeit des Vertragsinhalts. Ein Notar, der bloss beglaubigt, prüft nicht, ob Ihre Klauseln zur Situation passen oder ob wichtige Regelungen fehlen.
Kosten der notariellen Beglaubigung
Die Notargebühren sind kantonal geregelt und variieren erheblich. Im Wesentlichen gibt es zwei Kostenpositionen: die eigentliche Unterschriftenbeglaubigung und – wenn der Notar auch berät – die Beratungsgebühr.
| Leistung | Kosten (ca.) | Bemerkung |
|---|---|---|
| Unterschriftenbeglaubigung (pro Person) | CHF 50–150 | Reine Identitätsprüfung, kein inhaltlicher Check |
| Beglaubigung + kurze Besprechung | CHF 200–400 | 30–60 Min. Beratung inklusive |
| Vollständige Notarberatung + Beurkundung | CHF 400–800+ | Vertragsprüfung und -gestaltung |
| Erbvertrag (öffentliche Beurkundung) | CHF 500–1'500+ | Gesetzlich vorgeschrieben; aufwendiger |
| Online-Konkubinatsvertrag (duovera.ch) | Kostenlos | Ohne Notar, sofort, rechtsgültig |
Kantonale Unterschiede: Kantone wie Zürich, Bern und Basel haben eigene Notariatsgesetze. In einigen Kantonen (z.B. Zürich) gibt es ein staatliches Notariat, in anderen (z.B. Genf, Waadt) ist das Notariat privatrechtlich organisiert, was die Preise beeinflusst. Holen Sie immer eine Offerte ein, bevor Sie einen Notartermin buchen.
Mehr zum Verhältnis zwischen Notarkosten, Anwaltsgebühren und Online-Lösungen finden Sie im Ratgeber Konkubinatsvertrag Kosten im Vergleich.
Rechtsgültigkeit ohne Notar: Das genügt
Ein Konkubinatsvertrag ohne Notar ist rechtlich vollwertig, sofern die Minimalanforderungen erfüllt sind. Schweizer Gerichte haben entsprechende Verträge regelmässig anerkannt und durchgesetzt.
Für einen gültigen Konkubinatsvertrag brauchen Sie lediglich:
- Schriftliche Form (ausgedruckt oder handgeschrieben)
- Vollständige Namen und Adresse beider Partner
- Datum der Unterzeichnung
- Eigenhändige Unterschrift beider Partner
- Klare, unmissverständliche Formulierungen
- Jede Seite sollte von beiden Partnern paraphiert (initialisiert) werden
- Jeder Partner erhält ein Originalexemplar
Sichere Aufbewahrung: Bewahren Sie beide Originalexemplare an einem sicheren, zugänglichen Ort auf. Informieren Sie eine Vertrauensperson (z.B. Anwalt, Elternteil) über den Standort. Im Streitfall müssen Sie das Original vorlegen können.
Was ein vollständiger Vertrag inhaltlich umfassen sollte, erfahren Sie in unserem Leitfaden zum Konkubinatsvertrag Muster & Aufbau.
Häufige Missverständnisse zum Thema Notar
«Ohne Notar ist der Vertrag nicht gültig.»
Falsch. Für den Konkubinatsvertrag schreibt das Gesetz keine notarielle Form vor. Die einfache Schriftlichkeit mit Unterschrift beider Partner genügt vollständig.
«Der Notar prüft, ob der Vertrag rechtlich korrekt ist.»
Nur bei einer vollständigen Beurkundung oder Beratung. Eine reine Unterschriftenbeglaubigung bedeutet: Der Notar prüft die Identität – nicht den Vertragsinhalt.
«Ein beglaubigter Vertrag ist automatisch besser.»
Nicht zwingend. Ein inhaltlich schlechter Vertrag bleibt inhaltlich schlecht, auch mit Notarstempel. Entscheidend ist die Qualität der Klauseln, nicht die Form.
«Im Todesfall brauche ich den Notar für den Konkubinatsvertrag.»
Für den Konkubinatsvertrag selbst nein. Aber wenn Sie testamentarische Regelungen treffen wollen, empfiehlt sich ein Testament (eigenhändig formgültig) oder – für verbindliche gegenseitige Verfügungen – ein Erbvertrag beim Notar.
Die Verwirrung rührt oft daher, dass für verwandte Rechtsgeschäfte – Grundstückkauf, Ehevertrag, Erbvertrag – tatsächlich eine notarielle Form vorgeschrieben ist. Der Konkubinatsvertrag fällt nicht in diese Kategorie. Er ist ein privatrechtlicher Vertrag nach OR und unterliegt der allgemeinen Vertragsfreiheit.
Mehr zum rechtlichen Rahmen des Konkubinats in der Schweiz finden Sie im umfassenden Konkubinat-Ratgeber.