Ratgeber 2026

Konkubinat in der Schweiz – Rechte, Pflichten & wichtige Regeln

Alles was Sie über das Zusammenleben ohne Trauschein wissen müssen: Rechtliche Situation, Vorteile, Nachteile, Steuern, Kinder und Trennung.

Was ist ein Konkubinat? Definition & Bedeutung

Das Konkubinat (auch «wilde Ehe» oder «eheähnliche Gemeinschaft» genannt) bezeichnet in der Schweiz das Zusammenleben von zwei unverheirateten Personen in einer partnerschaftlichen Beziehung. Die Partner führen einen gemeinsamen Haushalt und leben wie ein Ehepaar – jedoch ohne formelle Eheschliessung.

Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) nicht gesetzlich definiert oder geregelt. Das bedeutet: Konkubinatspaare haben keine automatischen Rechte und Pflichten, die aus dem Gesetz hervorgehen.

Gut zu wissen

In der Schweiz leben geschätzt über 400'000 Paare im Konkubinat. Trotz der weiten Verbreitung gibt es bis heute keine spezifische gesetzliche Regelung für diese Lebensform.

Rechtliche Situation für Konkubinatspaare in der Schweiz

Das Schweizer Recht behandelt Konkubinatspartner grundsätzlich als zwei einzelne, unabhängige Personen. Es gibt keine automatische rechtliche Verbindung durch das Zusammenleben.

Die wichtigsten rechtlichen Konsequenzen:

  • Kein gesetzliches Erbrecht: Konkubinatspartner erben nicht automatisch voneinander
  • Keine Unterhaltspflicht: Bei Trennung besteht kein Anspruch auf Unterhaltszahlungen
  • Keine Vertretungsbefugnis: Im Krankheitsfall dürfen Partner keine medizinischen Entscheidungen treffen
  • Keine AHV-Hinterlassenenrente: Beim Tod des Partners gibt es keine Witwen-/Witwerrente
  • Getrennte Besteuerung: Jeder Partner füllt eine eigene Steuererklärung aus

Achtung

Diese fehlende rechtliche Absicherung kann bei Trennung, Krankheit oder Tod zu erheblichen Problemen führen. Viele dieser Risiken lassen sich jedoch durch einen Konkubinatsvertrag und ergänzende Dokumente regeln.

Zum Konkubinatsvertrag

Welche Rechte und Pflichten gelten im Konkubinat?

Da es keine gesetzliche Regelung gibt, haben Konkubinatspartner praktisch keine automatischen Rechte und Pflichten gegeneinander. Dies betrifft alle wichtigen Lebensbereiche:

Finanzen & Vermögen

Jeder Partner bleibt Eigentümer seines eigenen Vermögens. Gemeinsam erwirtschaftetes Geld oder Anschaffungen gehören demjenigen, der sie bezahlt hat – ausser es wurde anders vereinbart.

Eigentum

Möbel, Fahrzeuge oder Wertgegenstände gehören dem, der sie gekauft hat. Bei gemeinsamen Anschaffungen sollte die Aufteilung schriftlich festgehalten werden.

Unterhalt

Im Konkubinat gibt es keine gesetzliche Unterhaltspflicht. Weder während der Beziehung noch nach einer Trennung ist ein Partner verpflichtet, den anderen finanziell zu unterstützen.

Erbrecht

Konkubinatspartner haben kein gesetzliches Erbrecht. Um den Partner im Todesfall abzusichern, sind Testament oder Erbvertrag zwingend erforderlich.

Vorsorge & Versicherungen

Bei der Pensionskasse kann der Konkubinatspartner als Begünstigter eingetragen werden – dies muss jedoch aktiv erfolgen. Bei der AHV gibt es keine Hinterlassenenrente.

Vorteile und Nachteile des Konkubinats

Das Leben im Konkubinat bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich. Ein ehrlicher Blick auf beide Seiten hilft bei der Entscheidung, ob ergänzende Regelungen sinnvoll sind.

Vorteile

  • Flexibilität und Unabhängigkeit
  • Keine gesetzlichen Unterhaltspflichten
  • Steuerliche Vorteile möglich (keine «Heiratsstrafe»)
  • Einfache Trennung ohne Scheidungsverfahren
  • Individuelle Gestaltung der Partnerschaft
  • Ergänzungsleistungen werden individuell berechnet

Nachteile

  • Kein gesetzlicher Schutz bei Trennung
  • Kein gesetzliches Erbrecht
  • Keine AHV-Hinterlassenenrente
  • Keine automatische Vertretungsbefugnis
  • Hohe Erbschaftssteuer je nach Kanton
  • Aufwendige Regelung vieler Bereiche nötig

Konkubinat und Wohnen: Mietwohnung & Immobilien

Die gemeinsame Wohnung ist einer der häufigsten Konfliktpunkte im Konkubinat – besonders bei einer Trennung. Hier gilt es einiges zu beachten:

Mietwohnung

Bei einer Mietwohnung sollte geklärt sein:

  • Wer steht auf dem Mietvertrag (einer oder beide)?
  • Wie wird die Miete aufgeteilt?
  • Was passiert bei Trennung – wer bleibt, wer geht?

Steht nur ein Partner im Mietvertrag, hat dieser allein das Recht auf die Wohnung. Der andere Partner hat keinen Kündigungsschutz.

Gemeinsamer Immobilienkauf

Kaufen Konkubinatspartner gemeinsam eine Immobilie, ist eine schriftliche Vereinbarung unerlässlich:

  • Wer finanziert welchen Anteil?
  • Wie wird das Eigentum aufgeteilt (Miteigentum, Gesamteigentum)?
  • Was passiert bei Trennung oder Tod?
  • Wer zahlt Hypothek, Unterhalt und Nebenkosten?

Empfehlung

Bei einem Hauskauf sollten Konkubinatspartner neben dem notariellen Kaufvertrag auch einen Konkubinatsvertrag abschliessen, der die Modalitäten bei Trennung oder Tod regelt.

Zum Konkubinatsvertrag

Finanzielle Fragen im Konkubinat

Geld ist in jeder Beziehung ein heikles Thema. Im Konkubinat fehlen jedoch gesetzliche Regeln, was zu Konflikten führen kann.

Gemeinsame Konten

Ein gemeinsames Konto kann praktisch sein, birgt aber Risiken. Grundsätzlich können beide Partner über das gesamte Guthaben verfügen – auch bei Trennung. Eine klare Regelung ist empfehlenswert.

Aufteilung der Kosten

Viele Paare teilen die laufenden Kosten. Sinnvoll ist eine klare Vereinbarung über: Miete und Nebenkosten, Haushalt und Lebensmittel, Versicherungen, grössere Anschaffungen.

Schulden

Grundsätzlich haftet im Konkubinat jeder nur für seine eigenen Schulden. Achtung: Bei gemeinsam aufgenommenen Krediten oder solidarischer Haftung (z.B. Leasingvertrag) sind beide Partner haftbar.

Investitionen und einseitige Zahlungen

Investiert ein Partner in das Eigentum des anderen (z.B. Renovation einer Wohnung), kann dies bei Trennung zu Streit führen. Ohne schriftliche Vereinbarung ist eine Rückforderung oft schwierig.

Kinder im Konkubinat

Bei Kindern im Konkubinat gibt es einige rechtliche Besonderheiten zu beachten:

Vaterschaftsanerkennung

Bei unverheirateten Eltern ist der biologische Vater nicht automatisch der rechtliche Vater. Die Vaterschaftsanerkennung muss beim Zivilstandsamt erfolgen – idealerweise bereits vor der Geburt.

Sorgerecht

Seit 2014 können unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Dies muss jedoch aktiv mit einer gemeinsamen Erklärung erfolgen. Ohne diese Erklärung hat nur die Mutter das Sorgerecht.

Unterhalt

Beide Eltern sind dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig – unabhängig vom Zivilstand. Bei einer Trennung muss der Kindesunterhalt geregelt werden.

Betreuung

Die Aufteilung der Betreuung sollte im Konkubinatsvertrag festgehalten werden. Dies vereinfacht die Regelung bei einer allfälligen Trennung erheblich.

Trennung im Konkubinat – was passiert?

Eine Trennung im Konkubinat ist formell einfacher als eine Scheidung – dafür fehlt der gesetzliche Rahmen, was zu Konflikten führen kann.

Aufteilung der Wohnung

Wer darf bleiben, wer muss gehen? Ohne vertragliche Regelung gilt: Wer im Mietvertrag steht oder Eigentümer ist, hat das Recht auf die Wohnung.

Eigentumsnachweise

Jeder behält, was ihm gehört. Bei gemeinsamen Anschaffungen ohne klare Dokumentation kann es zu Streit kommen. Quittungen und schriftliche Vereinbarungen sind wichtig.

Rückzahlungen & Investitionen

Hat ein Partner in das Eigentum des anderen investiert (z.B. Küche, Renovation), ist eine Rückforderung ohne schriftliche Abmachung oft aussichtslos.

Kein Unterhaltsanspruch

Im Gegensatz zur Ehe gibt es keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen nach einer Trennung – auch nicht bei langjährigen Beziehungen oder wenn ein Partner für die Betreuung von Kindern beruflich zurückgesteckt hat.

Konflikte vermeiden

Die meisten Streitigkeiten bei einer Trennung lassen sich durch klare schriftliche Vereinbarungen im Voraus vermeiden. Ein Konkubinatsvertrag regelt alle wichtigen Punkte fair und nachvollziehbar.

Zum Konkubinatsvertrag

Steuern, AHV und Sozialversicherungen im Konkubinat

Steuerliche Veranlagung

Konkubinatspaare werden getrennt besteuert. Jeder Partner füllt seine eigene Steuererklärung aus und wird individuell veranlagt. Dies kann je nach Einkommenssituation ein Vorteil sein (keine «Heiratsstrafe»), aber auch Nachteile haben.

AHV-Hinterlassenenrenten

Konkubinatspartner haben keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrenten der AHV. Diese Leistungen sind verheirateten oder eingetragenen Partnern vorbehalten. Dies kann im Todesfall zu erheblichen finanziellen Einbussen führen.

Pensionskasse

Bei der Pensionskasse kann der Konkubinatspartner als Begünstigter eingetragen werden. Prüfen Sie das Reglement Ihrer Pensionskasse und melden Sie die Begünstigung aktiv an.

Ergänzungsleistungen

Bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV werden Konkubinatspaare teilweise als Einheit betrachtet. Das Einkommen und Vermögen beider Partner kann bei der Berechnung berücksichtigt werden.

BereichEheKonkubinat
BesteuerungGemeinsamGetrennt
AHV-Witwen-/Witwerrente
Gesetzliches Erbrecht
ErbschaftssteuerPrivilegiert/FreiHoch (kantonsabhängig)
PensionskasseAutomatischAnmeldung nötig

Warum sollten Konkubinatspaare einen Vertrag abschliessen?

Da es für Konkubinatspaare in der Schweiz nur wenige gesetzliche Regelungen gibt, ist ein schriftlicher Konkubinatsvertrag die einfachste und effektivste Möglichkeit, Risiken und Streitigkeiten zu vermeiden.

Ein Konkubinatsvertrag regelt individuell:

Finanzielle Beiträge und Kostenaufteilung
Vermögensaufteilung und Eigentumsverhältnisse
Gemeinsame Anschaffungen
Wohnsituation bei Trennung
Allfällige Ausgleichszahlungen
Regelungen für gemeinsame Kinder

Der Vertrag schafft Klarheit, Sicherheit und verhindert kostspielige Rechtsstreitigkeiten.

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Häufig gestellte Fragen zum Konkubinat