Patientenverfügung Schweiz – Bedeutung und Inhalte im Überblick
Erfahren Sie, wofür eine Patientenverfügung steht, welche medizinischen Entscheidungen sie dokumentiert und wie sie in der Schweiz angewendet wird.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie festhalten, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Sie richtet sich an Ärzte und medizinisches Personal.
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie im Voraus:
- Welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen
- Ob Sie lebenserhaltende Massnahmen möchten
- Wie Sie in bestimmten Krankheitssituationen behandelt werden wollen
- Wer als Vertrauensperson für medizinische Entscheidungen zuständig ist
Die Patientenverfügung ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Art. 370-373 ZGB) verankert und für Ärzte verbindlich.
Gut zu wissen
Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Patientenverfügung zu befolgen – sofern sie nicht gegen das Gesetz verstösst und Ihre Wünsche auf die aktuelle Situation anwendbar sind.
Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?
Unfälle und schwere Krankheiten können jeden treffen. Wenn Sie nicht mehr selbst kommunizieren können, entscheiden andere über Ihre Behandlung. Mit einer Patientenverfügung behalten Sie die Kontrolle:
Ohne Patientenverfügung
- Ärzte entscheiden nach bestem medizinischem Wissen
- Ihre persönlichen Wünsche sind nicht bekannt
- Angehörige müssen unter Druck entscheiden
- Es kann zu Behandlungen kommen, die Sie nicht gewollt hätten
- Familienmitglieder können unterschiedlicher Meinung sein
Mit Patientenverfügung
- Ihre Wünsche sind klar dokumentiert
- Ärzte wissen, was Sie wollen
- Angehörige werden entlastet
- Sie bestimmen selbst über Ihren Körper
- Konflikte in der Familie werden vermieden
Auch für junge Menschen wichtig
Eine Patientenverfügung ist nicht nur für ältere Menschen. Unfälle oder plötzliche Krankheiten können jeden treffen – unabhängig vom Alter.
Was regelt eine Patientenverfügung? Inhalte & Themen
Eine Patientenverfügung kann verschiedene medizinische Situationen und Behandlungen regeln:
Lebenserhaltende Massnahmen
- Wiederbelebung (Reanimation)
- Künstliche Beatmung
- Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
- Intensivmedizinische Behandlung
Behandlungssituationen
- Unheilbare Krankheit im Endstadium
- Dauerhafter Bewusstseinsverlust (Koma, Wachkoma)
- Schwere Hirnschädigung
- Fortgeschrittene Demenz
Schmerzbehandlung
- Wunsch nach maximaler Schmerzlinderung
- Palliative Sedierung
- Akzeptanz von Nebenwirkungen
Weitere Wünsche
- Organspende ja/nein
- Sterbebegleitung und Sterbeort
- Religiöse oder spirituelle Bedürfnisse
- Besuchswünsche
Vertretungsperson
- Benennung einer Person für medizinische Entscheidungen
- Kontaktdaten und Stellvertretung
Flexibilität
Sie müssen nicht alle Bereiche regeln. Wählen Sie die Themen, die Ihnen wichtig sind. Ihre Patientenverfügung kann so ausführlich oder kompakt sein, wie Sie möchten.
Patientenverfügung oder Vorsorgeauftrag?
Diese beiden Dokumente werden oft verwechselt – sie ergänzen sich aber optimal:
| Patientenverfügung | Vorsorgeauftrag | |
|---|---|---|
| Zweck | Bestimmt, WAS medizinisch geschehen soll | Bestimmt, WER für Sie entscheidet |
| Inhalt | Medizinische Behandlungswünsche | Ernennung einer Vertretungsperson |
| Bereiche | Nur medizinische Massnahmen | Personensorge, Vermögen, Rechtsverkehr |
| Wer handelt? | Ärzte setzen Ihre Wünsche um | Die bevollmächtigte Person |
| Formvorschriften | Schriftlich + Unterschrift | Handschriftlich ODER notariell |
| Empfehlung | Beide Dokumente ergänzen sich | |
Unsere Empfehlung
Erstellen Sie beide Dokumente: Die Patientenverfügung sagt WAS bei medizinischen Fragen gelten soll. Der Vorsorgeauftrag bestimmt WER für Sie entscheidet – auch ausserhalb medizinischer Fragen.
Wie muss eine Patientenverfügung erstellt werden?
Die Formvorschriften für eine Patientenverfügung sind einfacher als beim Vorsorgeauftrag:
Anforderungen
- Schriftlich (darf am Computer geschrieben sein)
- Datiert (Datum der Erstellung)
- Eigenhändig unterschrieben
- Sie müssen urteilsfähig sein
Nicht erforderlich
- Handschriftliche Abfassung (anders als beim Vorsorgeauftrag!)
- Notarielle Beglaubigung
- Zeugen
Empfohlen
- Regelmässige Aktualisierung (z.B. alle 2 Jahre)
- Unterschrift mit aktuellem Datum bestätigen
- Kopie beim Hausarzt hinterlegen
Einfacher als gedacht
Anders als beim Vorsorgeauftrag muss die Patientenverfügung NICHT handschriftlich sein. Ein ausgedrucktes, unterschriebenes Dokument ist vollkommen rechtsgültig.
Patientenverfügung Vorlage – Muster
So könnte Ihre Patientenverfügung aussehen:
PATIENTENVERFÜGUNG
gemäss Art. 370 ff. ZGB
Personalien
Ich, [Vorname Name], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erstelle in urteilsfähigem Zustand diese Patientenverfügung.
1. Vertretungsperson für medizinische Entscheidungen
Als Vertretungsperson für medizinische Angelegenheiten bestimme ich:
[Name], [Adresse], [Telefon]
2. Meine Wünsche für folgende Situationen
Bei unheilbarer Krankheit im Endstadium:
Ich wünsche keine lebensverlängernden Massnahmen. Der Schwerpunkt soll auf Schmerzlinderung und Komfort liegen.
Bei dauerhaftem Bewusstseinsverlust:
Ich lehne künstliche Ernährung und Beatmung ab.
3. Schmerzbehandlung
Ich wünsche eine optimale Schmerzbehandlung, auch wenn diese das Leben verkürzen könnte.
4. Organspende
[Ich bin einverstanden / Ich bin nicht einverstanden] mit einer Organspende nach meinem Tod.
[Ort], den [Datum]
[Unterschrift]
Dieses Muster zeigt die Struktur. Ihre persönliche Patientenverfügung wird individuell auf Ihre Wünsche angepasst.
Wo bewahre ich meine Patientenverfügung auf?
Damit Ihre Patientenverfügung im Notfall gefunden wird:
Empfohlene Aufbewahrung
- Zu Hause an einem bekannten Ort
- Kopie beim Hausarzt hinterlegen
- Kopie bei der Vertretungsperson
- Im Portemonnaie: Hinweiskarte mit Vermerk
Weitere Optionen
Versichertenkarte:
Sie können auf Ihrer Versichertenkarte vermerken lassen, dass Sie eine Patientenverfügung haben und wo sie aufbewahrt wird.
Registrierung beim Zivilstandsamt:
Sie können beim Zivilstandsamt registrieren lassen, dass eine Patientenverfügung existiert.
Tipp: Hinweiskarte im Portemonnaie
Tragen Sie eine kleine Karte bei sich mit dem Vermerk: "Patientenverfügung vorhanden. Aufbewahrungsort: [Ort]. Kontakt: [Vertretungsperson, Telefon]."
Häufig gestellte Fragen zur Patientenverfügung
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