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Erbvertrag Schweiz – Verbindliche Nachlassvereinbarungen erklärt

Verstehen Sie, in welchen Situationen ein Erbvertrag eingesetzt wird, welche rechtlichen Wirkungen er hat und welche formellen Anforderungen erfüllt sein müssen.

Was ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen über den Nachlass. Im Gegensatz zum Testament, das Sie jederzeit alleine ändern können, ist der Erbvertrag beidseitig bindend und kann nur gemeinsam aufgelöst werden.

Mit einem Erbvertrag können Sie:

  • Ihren Partner begünstigen (besonders wichtig im Konkubinat)
  • Die Erbfolge verbindlich regeln
  • Erbverzichte vereinbaren
  • Den Pflichtteil der Nachkommen optimieren
  • Gegenseitige Begünstigungen zwischen Ehepartnern festlegen

Der Erbvertrag ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Art. 494-497 ZGB) geregelt und muss öffentlich beurkundet werden.

Gut zu wissen

Ein Erbvertrag ist bindender als ein Testament. Während Sie ein Testament jederzeit alleine ändern können, brauchen Sie für Änderungen am Erbvertrag die Zustimmung aller Vertragsparteien.

Warum ist ein Erbvertrag wichtig?

Das gesetzliche Erbrecht passt nicht zu jeder Lebenssituation. Mit einem Erbvertrag schaffen Sie Klarheit und Sicherheit:

Typische Situationen für einen Erbvertrag:

Unverheiratete Paare (Konkubinat)

Konkubinatspartner haben kein gesetzliches Erbrecht. Ohne Erbvertrag oder Testament erbt Ihr Partner nichts – auch nach Jahrzehnten des Zusammenlebens nicht.

Ehepaare mit Kindern

Mit einem Erbvertrag können Ehepaare sich gegenseitig maximal begünstigen und gleichzeitig die Kinder absichern.

Patchwork-Familien

Komplexe Familiensituationen mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen erfordern individuelle Lösungen.

Erbverzicht

Kinder können im Erbvertrag auf ihren Pflichtteil verzichten, um den überlebenden Elternteil besser abzusichern.

Unternehmensnachfolge

Regelung der Nachfolge in Familienunternehmen mit klaren Vereinbarungen.

Besonders wichtig für Konkubinatspaare

Im Konkubinat erbt Ihr Partner ohne Erbvertrag oder Testament gar nichts. Die gesetzlichen Erben (Kinder, Eltern, Geschwister) erhalten alles. Zudem ist die Erbschaftssteuer für Konkubinatspartner in vielen Kantonen sehr hoch.

Erbvertrag oder Testament – was ist der Unterschied?

Beide Instrumente regeln den Nachlass, unterscheiden sich aber wesentlich:

ErbvertragTestament
ParteienMindestens 2 Personen1 Person (einseitig)
BindungBeidseitig bindendJederzeit änderbar
ÄnderungNur gemeinsam möglichAlleine möglich
FormÖffentliche Beurkundung (Notar)Handschriftlich ODER notariell
ErbverzichtMöglichNicht möglich
Gegenseitige BegünstigungVerbindlichKann widerrufen werden
KostenHöher (Notar)Tiefer (handschriftlich gratis)

Erbvertrag wählen, wenn:

  • Sie eine verbindliche gegenseitige Regelung wollen
  • Ein Erbverzicht vereinbart werden soll
  • Sie Konkubinatspartner maximal absichern möchten
  • Komplexe Familienverhältnisse vorliegen

Testament wählen, wenn:

  • Sie flexibel bleiben möchten
  • Sich Ihre Situation noch ändern könnte
  • Es nur um einfache Verfügungen geht
  • Kein Erbverzicht nötig ist

Kombination möglich

Sie können auch einen Erbvertrag mit einem Testament kombinieren. Der Erbvertrag regelt die verbindlichen Punkte, das Testament ergänzt mit flexiblen Verfügungen.

Ehe und Erbvertrag – gegenseitige Begünstigung

Für Ehepaare ist der Erbvertrag ein wichtiges Instrument zur gegenseitigen Absicherung:

Gesetzliche Erbfolge bei Ehepaaren:

  • ½
    Ehepartner erbt ½ des Nachlasses (bei Kindern)
  • ¾
    Ehepartner erbt ¾ des Nachlasses (bei Eltern des Verstorbenen)
  • Ehepartner erbt alles (keine Nachkommen, keine Eltern)

Mit Erbvertrag möglich:

  • Maximale Begünstigung des Ehepartners
  • Kinder verzichten auf Pflichtteil (bis zum Tod des zweiten Elternteils)
  • Meistbegünstigungsklausel
  • Regelung für gemeinsames Vermögen und Immobilien

Häufige Regelung: Berliner Testament als Erbvertrag

Ehepaare setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils.

Güterrechtliche Kombination

Der Erbvertrag kann mit einem Ehevertrag kombiniert werden. Damit maximieren Sie die Begünstigung des überlebenden Ehepartners noch weiter.

Erbvertrag mit Kindern – Pflichtteil und Erbverzicht

Kinder haben in der Schweiz einen Pflichtteil – einen gesetzlich garantierten Anteil am Erbe. Der Erbvertrag bietet Möglichkeiten, damit umzugehen:

Pflichtteil der Kinder:

  • Pflichtteil = ½ des gesetzlichen Erbanspruchs
  • Kann nicht einfach entzogen werden
  • Schützt Kinder vor vollständiger Enterbung

Erbverzicht im Erbvertrag:

Kinder können freiwillig auf ihren Pflichtteil verzichten. Typische Gründe:

  • Bessere Absicherung des überlebenden Elternteils
  • Erhalt eines Familienunternehmens
  • Bereits erfolgte Zuwendungen (Schenkungen, Erbvorbezug)
  • Ausgleich zwischen Geschwistern

Erbvertrag Haus & Kinder:

Besonders bei Immobilien ist ein Erbvertrag sinnvoll:

  • Das Familienheim kann dem überlebenden Ehepartner zugewiesen werden
  • Kinder verzichten bis zum Tod des zweiten Elternteils
  • Vermeidung von Zwangsverkäufen

Erbverzicht nur im Erbvertrag

Ein Erbverzicht ist nur im Erbvertrag möglich – nicht im Testament. Dafür ist die Zustimmung des verzichtenden Kindes erforderlich.

Erbvertrag für unverheiratete Paare

Für Konkubinatspaare ist der Erbvertrag besonders wichtig, da sie kein gesetzliches Erbrecht haben:

Ohne Erbvertrag/Testament:

  • Der Konkubinatspartner erbt nichts
  • Die gesetzlichen Erben (Kinder, Eltern, Geschwister) erhalten alles
  • Gemeinsames Vermögen geht an die Familie des Verstorbenen
  • Gemeinsame Wohnung/Haus: Partner muss möglicherweise ausziehen

Mit Erbvertrag:

  • Der Partner wird als Erbe eingesetzt
  • Verbindliche Regelung für beide Partner
  • Klare Verhältnisse bei gemeinsamen Immobilien
  • Absicherung auch bei Kindern aus früheren Beziehungen

Achtung Erbschaftssteuer:

Konkubinatspartner zahlen in vielen Kantonen hohe Erbschaftssteuern (bis zu 40%). Strategien zur Steueroptimierung können im Erbvertrag berücksichtigt werden.

Kombinieren Sie Ihre Vorsorge

Für Konkubinatspaare empfehlen wir: Konkubinatsvertrag + Erbvertrag + Vorsorgeauftrag + Patientenverfügung. So sind Sie umfassend abgesichert.

Wie wird ein Erbvertrag erstellt?

Der Erbvertrag unterliegt strengen Formvorschriften:

Zwingende Anforderungen:

  • Öffentliche Beurkundung durch einen Notar
  • Alle Vertragsparteien müssen anwesend sein
  • Zwei Zeugen beim Notar
  • Alle Parteien müssen urteilsfähig sein

Ablauf:

  1. 1Vorbereitung: Inhalte festlegen
  2. 2Notartermin vereinbaren
  3. 3Beurkundung mit allen Parteien
  4. 4Notar erstellt die Urkunde
  5. 5Unterschrift aller Parteien und Zeugen
  6. 6Aufbewahrung beim Notar oder sicher zu Hause

Kosten:

Die notarielle Beurkundung kostet je nach Kanton und Komplexität CHF 300–1'000+.

Erbvertrag Muster Schweiz – Beispiel

So könnte Ihr Erbvertrag aussehen:

ERBVERTRAG

zwischen

[Name Partner 1], geboren am [Datum], von [Heimatort], wohnhaft in [Adresse]

und

[Name Partner 2], geboren am [Datum], von [Heimatort], wohnhaft in [Adresse]

1. Ausgangslage

Die Parteien leben seit [Datum] in einer Lebensgemeinschaft (Konkubinat) / sind verheiratet und haben [Anzahl] gemeinsame Kinder.

2. Gegenseitige Erbeinsetzung

Die Parteien setzen sich gegenseitig als Erben ein. Der überlebende Partner erhält...

3. Weitere Bestimmungen

[Erbverzicht der Kinder, Vermächtnisse, Teilungsvorschriften etc.]

[Ort], [Datum] – Notarielle Beurkundung durch [Name Notar]

Nur als Orientierung

Dieses Muster dient nur zur Veranschaulichung. Ein Erbvertrag muss zwingend notariell beurkundet werden und auf Ihre individuelle Situation angepasst sein.

Häufig gestellte Fragen zum Erbvertrag

Erbrecht für unverheiratete Paare

Im Konkubinat haben Sie kein gesetzliches Erbrecht – ein Erbvertrag ist daher besonders wichtig. Erfahren Sie mehr über Ihre rechtliche Situation als unverheiratetes Paar.

Ratgeber: Konkubinat in der Schweiz