Erbvertrag Schweiz – Verbindliche Nachlassvereinbarungen erklärt
Verstehen Sie, in welchen Situationen ein Erbvertrag eingesetzt wird, welche rechtlichen Wirkungen er hat und welche formellen Anforderungen erfüllt sein müssen.
Was ist ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen über den Nachlass. Im Gegensatz zum Testament, das Sie jederzeit alleine ändern können, ist der Erbvertrag beidseitig bindend und kann nur gemeinsam aufgelöst werden.
Mit einem Erbvertrag können Sie:
- Ihren Partner begünstigen (besonders wichtig im Konkubinat)
- Die Erbfolge verbindlich regeln
- Erbverzichte vereinbaren
- Den Pflichtteil der Nachkommen optimieren
- Gegenseitige Begünstigungen zwischen Ehepartnern festlegen
Der Erbvertrag ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Art. 494-497 ZGB) geregelt und muss öffentlich beurkundet werden.
Gut zu wissen
Ein Erbvertrag ist bindender als ein Testament. Während Sie ein Testament jederzeit alleine ändern können, brauchen Sie für Änderungen am Erbvertrag die Zustimmung aller Vertragsparteien.
Warum ist ein Erbvertrag wichtig?
Das gesetzliche Erbrecht passt nicht zu jeder Lebenssituation. Mit einem Erbvertrag schaffen Sie Klarheit und Sicherheit:
Typische Situationen für einen Erbvertrag:
Unverheiratete Paare (Konkubinat)
Konkubinatspartner haben kein gesetzliches Erbrecht. Ohne Erbvertrag oder Testament erbt Ihr Partner nichts – auch nach Jahrzehnten des Zusammenlebens nicht.
Ehepaare mit Kindern
Mit einem Erbvertrag können Ehepaare sich gegenseitig maximal begünstigen und gleichzeitig die Kinder absichern.
Patchwork-Familien
Komplexe Familiensituationen mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen erfordern individuelle Lösungen.
Erbverzicht
Kinder können im Erbvertrag auf ihren Pflichtteil verzichten, um den überlebenden Elternteil besser abzusichern.
Unternehmensnachfolge
Regelung der Nachfolge in Familienunternehmen mit klaren Vereinbarungen.
Besonders wichtig für Konkubinatspaare
Im Konkubinat erbt Ihr Partner ohne Erbvertrag oder Testament gar nichts. Die gesetzlichen Erben (Kinder, Eltern, Geschwister) erhalten alles. Zudem ist die Erbschaftssteuer für Konkubinatspartner in vielen Kantonen sehr hoch.
Erbvertrag oder Testament – was ist der Unterschied?
Beide Instrumente regeln den Nachlass, unterscheiden sich aber wesentlich:
| Erbvertrag | Testament | |
|---|---|---|
| Parteien | Mindestens 2 Personen | 1 Person (einseitig) |
| Bindung | Beidseitig bindend | Jederzeit änderbar |
| Änderung | Nur gemeinsam möglich | Alleine möglich |
| Form | Öffentliche Beurkundung (Notar) | Handschriftlich ODER notariell |
| Erbverzicht | Möglich | Nicht möglich |
| Gegenseitige Begünstigung | Verbindlich | Kann widerrufen werden |
| Kosten | Höher (Notar) | Tiefer (handschriftlich gratis) |
Erbvertrag wählen, wenn:
- Sie eine verbindliche gegenseitige Regelung wollen
- Ein Erbverzicht vereinbart werden soll
- Sie Konkubinatspartner maximal absichern möchten
- Komplexe Familienverhältnisse vorliegen
Testament wählen, wenn:
- Sie flexibel bleiben möchten
- Sich Ihre Situation noch ändern könnte
- Es nur um einfache Verfügungen geht
- Kein Erbverzicht nötig ist
Kombination möglich
Sie können auch einen Erbvertrag mit einem Testament kombinieren. Der Erbvertrag regelt die verbindlichen Punkte, das Testament ergänzt mit flexiblen Verfügungen.
Ehe und Erbvertrag – gegenseitige Begünstigung
Für Ehepaare ist der Erbvertrag ein wichtiges Instrument zur gegenseitigen Absicherung:
Gesetzliche Erbfolge bei Ehepaaren:
- ½Ehepartner erbt ½ des Nachlasses (bei Kindern)
- ¾Ehepartner erbt ¾ des Nachlasses (bei Eltern des Verstorbenen)
- Ehepartner erbt alles (keine Nachkommen, keine Eltern)
Mit Erbvertrag möglich:
- Maximale Begünstigung des Ehepartners
- Kinder verzichten auf Pflichtteil (bis zum Tod des zweiten Elternteils)
- Meistbegünstigungsklausel
- Regelung für gemeinsames Vermögen und Immobilien
Häufige Regelung: Berliner Testament als Erbvertrag
Ehepaare setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils.
Güterrechtliche Kombination
Der Erbvertrag kann mit einem Ehevertrag kombiniert werden. Damit maximieren Sie die Begünstigung des überlebenden Ehepartners noch weiter.
Erbvertrag mit Kindern – Pflichtteil und Erbverzicht
Kinder haben in der Schweiz einen Pflichtteil – einen gesetzlich garantierten Anteil am Erbe. Der Erbvertrag bietet Möglichkeiten, damit umzugehen:
Pflichtteil der Kinder:
- Pflichtteil = ½ des gesetzlichen Erbanspruchs
- Kann nicht einfach entzogen werden
- Schützt Kinder vor vollständiger Enterbung
Erbverzicht im Erbvertrag:
Kinder können freiwillig auf ihren Pflichtteil verzichten. Typische Gründe:
- Bessere Absicherung des überlebenden Elternteils
- Erhalt eines Familienunternehmens
- Bereits erfolgte Zuwendungen (Schenkungen, Erbvorbezug)
- Ausgleich zwischen Geschwistern
Erbvertrag Haus & Kinder:
Besonders bei Immobilien ist ein Erbvertrag sinnvoll:
- Das Familienheim kann dem überlebenden Ehepartner zugewiesen werden
- Kinder verzichten bis zum Tod des zweiten Elternteils
- Vermeidung von Zwangsverkäufen
Erbverzicht nur im Erbvertrag
Ein Erbverzicht ist nur im Erbvertrag möglich – nicht im Testament. Dafür ist die Zustimmung des verzichtenden Kindes erforderlich.
Erbvertrag für unverheiratete Paare
Für Konkubinatspaare ist der Erbvertrag besonders wichtig, da sie kein gesetzliches Erbrecht haben:
Ohne Erbvertrag/Testament:
- Der Konkubinatspartner erbt nichts
- Die gesetzlichen Erben (Kinder, Eltern, Geschwister) erhalten alles
- Gemeinsames Vermögen geht an die Familie des Verstorbenen
- Gemeinsame Wohnung/Haus: Partner muss möglicherweise ausziehen
Mit Erbvertrag:
- Der Partner wird als Erbe eingesetzt
- Verbindliche Regelung für beide Partner
- Klare Verhältnisse bei gemeinsamen Immobilien
- Absicherung auch bei Kindern aus früheren Beziehungen
Achtung Erbschaftssteuer:
Konkubinatspartner zahlen in vielen Kantonen hohe Erbschaftssteuern (bis zu 40%). Strategien zur Steueroptimierung können im Erbvertrag berücksichtigt werden.
Kombinieren Sie Ihre Vorsorge
Für Konkubinatspaare empfehlen wir: Konkubinatsvertrag + Erbvertrag + Vorsorgeauftrag + Patientenverfügung. So sind Sie umfassend abgesichert.
Wie wird ein Erbvertrag erstellt?
Der Erbvertrag unterliegt strengen Formvorschriften:
Zwingende Anforderungen:
- Öffentliche Beurkundung durch einen Notar
- Alle Vertragsparteien müssen anwesend sein
- Zwei Zeugen beim Notar
- Alle Parteien müssen urteilsfähig sein
Ablauf:
- 1Vorbereitung: Inhalte festlegen
- 2Notartermin vereinbaren
- 3Beurkundung mit allen Parteien
- 4Notar erstellt die Urkunde
- 5Unterschrift aller Parteien und Zeugen
- 6Aufbewahrung beim Notar oder sicher zu Hause
Kosten:
Die notarielle Beurkundung kostet je nach Kanton und Komplexität CHF 300–1'000+.
Erbvertrag Muster Schweiz – Beispiel
So könnte Ihr Erbvertrag aussehen:
ERBVERTRAG
zwischen
[Name Partner 1], geboren am [Datum], von [Heimatort], wohnhaft in [Adresse]
und
[Name Partner 2], geboren am [Datum], von [Heimatort], wohnhaft in [Adresse]
1. Ausgangslage
Die Parteien leben seit [Datum] in einer Lebensgemeinschaft (Konkubinat) / sind verheiratet und haben [Anzahl] gemeinsame Kinder.
2. Gegenseitige Erbeinsetzung
Die Parteien setzen sich gegenseitig als Erben ein. Der überlebende Partner erhält...
3. Weitere Bestimmungen
[Erbverzicht der Kinder, Vermächtnisse, Teilungsvorschriften etc.]
[Ort], [Datum] – Notarielle Beurkundung durch [Name Notar]
Nur als Orientierung
Dieses Muster dient nur zur Veranschaulichung. Ein Erbvertrag muss zwingend notariell beurkundet werden und auf Ihre individuelle Situation angepasst sein.
Häufig gestellte Fragen zum Erbvertrag
Ergänzende Dokumente für Ihre Nachlassplanung
Für einen umfassenden Schutz empfehlen wir zusätzlich:
Konkubinatsvertrag
Regeln Sie Finanzen, Eigentum und Trennung zu Lebzeiten.
Mehr erfahrenVollmacht
Ermächtigt Ihren Partner, bei Behörden, Banken und Versicherungen Auskünfte einzuholen.
Mehr erfahrenSchweigepflichtsentbindung
Erlaubt Ärzten, Ihrem Partner Auskunft zu geben.
Mehr erfahrenWeitere wichtige Dokumente
Patientenverfügung
Halten Sie Ihre medizinischen Behandlungswünsche fest.
Mehr erfahrenVorsorgeauftrag
Bestimmen Sie, wer Sie bei Urteilsunfähigkeit vertritt.
Mehr erfahrenTestament
Regeln Sie Ihren Nachlass und sichern Sie Ihren Partner ab.
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Im Konkubinat haben Sie kein gesetzliches Erbrecht – ein Erbvertrag ist daher besonders wichtig. Erfahren Sie mehr über Ihre rechtliche Situation als unverheiratetes Paar.
Ratgeber: Konkubinat in der Schweiz