Vorsorgeauftrag Schweiz – Vertretungsregelungen verständlich erklärt
Informieren Sie sich, wie Sie im Vorsorgeauftrag Ihre Vertretungsperson bestimmen, welche Bereiche abgedeckt sind und welche Formvorschriften gelten.
Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Ein Vorsorgeauftrag ist ein rechtliches Dokument, mit dem Sie festlegen, wer Sie vertreten soll, falls Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Altersschwäche urteilsunfähig werden und nicht mehr selbst entscheiden können.
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selbst:
- Wer Ihre persönlichen Angelegenheiten regelt
- Wer Ihre Vermögensangelegenheiten verwaltet
- Wer Sie im Rechtsverkehr vertritt
Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde), wer Sie vertritt – und das ist nicht automatisch Ihr Partner oder Ihre Familie.
Gesetzliche Grundlage
Der Vorsorgeauftrag ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) in den Artikeln 360-369 geregelt. Er tritt in Kraft, wenn die KESB Ihre Urteilsunfähigkeit feststellt.
Warum ist ein Vorsorgeauftrag wichtig?
Niemand plant, urteilsunfähig zu werden. Doch es kann jeden treffen – durch Unfall, Schlaganfall, Demenz oder andere Umstände. Ohne Vorsorgeauftrag verlieren Sie die Kontrolle:
OHNE Vorsorgeauftrag
- Die KESB bestimmt einen Beistand für Sie
- Ihr Partner oder Ihre Familie hat kein automatisches Vertretungsrecht
- Behördliche Verfahren können Monate dauern
- Ein fremder Beistand könnte eingesetzt werden
- Ihre Wünsche werden möglicherweise nicht berücksichtigt
- Es entstehen Kosten für das KESB-Verfahren
MIT Vorsorgeauftrag
- Sie bestimmen, wer Sie vertritt
- Ihr Partner oder eine Vertrauensperson handelt in Ihrem Sinne
- Schnellere Handlungsfähigkeit
- Ihre Wünsche werden respektiert
- Keine behördliche Beistandschaft nötig
- Klarheit für Ihre Angehörigen
Besonders wichtig für unverheiratete Paare
Im Konkubinat hat Ihr Partner ohne Vorsorgeauftrag keinerlei Vertretungsrecht. Die KESB würde einen Beistand bestimmen – und das ist nicht automatisch Ihr Lebenspartner.
Was regelt ein Vorsorgeauftrag? Inhalte & Bereiche
Ein Vorsorgeauftrag kann drei Bereiche abdecken – Sie entscheiden, welche:
1. Personensorge
Entscheidungen über Ihre persönlichen Angelegenheiten
- Wohnort und Wohnsituation
- Betreuung und Pflege
- Medizinische Entscheidungen (ergänzend zur Patientenverfügung)
- Öffnen der Post
- Soziale Kontakte und Besuche
2. Vermögenssorge
Verwaltung Ihrer finanziellen Angelegenheiten
- Verwaltung von Bankkonten und Vermögen
- Zahlung von Rechnungen
- Verwaltung von Immobilien
- Steuererklärungen
- Versicherungsangelegenheiten
3. Vertretung im Rechtsverkehr
Handeln in Ihrem Namen gegenüber Dritten
- Vertragsabschlüsse
- Behördengänge
- Korrespondenz
- Vertretung gegenüber Institutionen
Flexibilität
Sie können für jeden Bereich eine andere Person bestimmen oder alles einer Vertrauensperson übertragen. Sie können auch Ersatzpersonen benennen.
Vorsorgeauftrag oder Patientenverfügung?
Diese beiden Dokumente werden oft verwechselt – sie ergänzen sich aber:
| Vorsorgeauftrag | Patientenverfügung | |
|---|---|---|
| Zweck | Bestimmt, WER für Sie entscheidet | Bestimmt, WAS medizinisch geschehen soll |
| Inhalt | Ernennung einer Vertretungsperson | Medizinische Behandlungswünsche |
| Bereiche | Personensorge, Vermögen, Rechtsverkehr | Nur medizinische Massnahmen |
| Wer handelt? | Die bevollmächtigte Person | Ärzte setzen Ihre Wünsche um |
| Formvorschriften | Handschriftlich ODER notariell | Schriftlich mit Unterschrift |
| Empfehlung | Beide Dokumente ergänzen sich | |
Unsere Empfehlung
Erstellen Sie sowohl einen Vorsorgeauftrag als auch eine Patientenverfügung. Der Vorsorgeauftrag bestimmt WER entscheidet, die Patientenverfügung sagt WAS bei medizinischen Fragen gelten soll.
Wie muss ein Vorsorgeauftrag erstellt werden?
Das Schweizer Recht kennt zwei gültige Formen für den Vorsorgeauftrag:
Option 1: Handschriftlich (eigenhändig)
- •Der gesamte Text muss von Hand geschrieben sein
- •Datum (Tag, Monat, Jahr) handschriftlich
- •Eigenhändige Unterschrift
Option 2: Öffentliche Beurkundung (Notar)
- •Errichtung vor einem Notar
- •Notar bestätigt Ihre Urteilsfähigkeit
Achtung: Formvorschriften beachten!
Ein am Computer geschriebener und nur unterschriebener Vorsorgeauftrag ist ungültig! Entweder komplett handschriftlich oder notariell beurkundet.
Hinweis zu duovera.ch
Wir erstellen Ihre personalisierte Vorlage, die Sie dann handschriftlich abschreiben können (wir liefern den Text), oder beim Notar beurkunden lassen können.
Vorsorgeauftrag Vorlage – Muster
So könnte Ihr Vorsorgeauftrag aussehen:
VORSORGEAUFTRAG
gemäss Art. 360 ff. ZGB
Ich, [Vorname Name], geboren am [Geburtsdatum], von [Heimatort], wohnhaft in [Adresse], errichte hiermit für den Fall meiner dauernden Urteilsunfähigkeit folgenden Vorsorgeauftrag:
1. Beauftragte Person
Ich beauftrage [Name der Vertrauensperson], geboren am [Datum], wohnhaft in [Adresse], mich im Fall meiner Urteilsunfähigkeit zu vertreten.
2. Umfang des Auftrags
Die beauftragte Person soll mich in folgenden Bereichen vertreten:
- Personensorge
- Vermögenssorge
- Vertretung im Rechtsverkehr
3. Ersatzperson
Falls die beauftragte Person den Auftrag nicht übernehmen kann oder will, beauftrage ich ersatzweise [Name Ersatzperson].
4. Besondere Anweisungen
[Individuelle Anweisungen]
[Ort], den [Datum – handschriftlich]
[Unterschrift – handschriftlich]
Diese Vorlage zeigt die Struktur. Ihr Vorsorgeauftrag wird individuell auf Ihre Situation angepasst. Für die Gültigkeit muss er handschriftlich geschrieben oder notariell beurkundet werden.
Wo hinterlege ich meinen Vorsorgeauftrag?
Damit Ihr Vorsorgeauftrag im Ernstfall gefunden wird:
Aufbewahrung
- Sicher zu Hause (z.B. in einem Ordner mit wichtigen Dokumenten)
- Im Bankschliessfach
- Beim Notar
- Bei der beauftragten Person (Kopie)
Registrierung beim Zivilstandsamt
Sie können beim Zivilstandsamt Ihres Wohnorts registrieren lassen, dass Sie einen Vorsorgeauftrag errichtet haben und wo er aufbewahrt wird. Die KESB kann diese Information dann abrufen.
Tipp
Informieren Sie Ihre Vertrauensperson, wo der Vorsorgeauftrag liegt. Im Notfall muss er schnell gefunden werden können.
Häufig gestellte Fragen zum Vorsorgeauftrag
Ergänzende Dokumente für Ihre Vorsorge
Für einen umfassenden Schutz empfehlen wir zusätzlich:
Konkubinatsvertrag
Regeln Sie Finanzen, Eigentum und Trennung als Paar.
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