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Vorsorgeauftrag Schweiz – Vertretungsregelungen verständlich erklärt

Informieren Sie sich, wie Sie im Vorsorgeauftrag Ihre Vertretungsperson bestimmen, welche Bereiche abgedeckt sind und welche Formvorschriften gelten.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag ist ein rechtliches Dokument, mit dem Sie festlegen, wer Sie vertreten soll, falls Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Altersschwäche urteilsunfähig werden und nicht mehr selbst entscheiden können.

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selbst:

  • Wer Ihre persönlichen Angelegenheiten regelt
  • Wer Ihre Vermögensangelegenheiten verwaltet
  • Wer Sie im Rechtsverkehr vertritt

Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde), wer Sie vertritt – und das ist nicht automatisch Ihr Partner oder Ihre Familie.

Gesetzliche Grundlage

Der Vorsorgeauftrag ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) in den Artikeln 360-369 geregelt. Er tritt in Kraft, wenn die KESB Ihre Urteilsunfähigkeit feststellt.

Warum ist ein Vorsorgeauftrag wichtig?

Niemand plant, urteilsunfähig zu werden. Doch es kann jeden treffen – durch Unfall, Schlaganfall, Demenz oder andere Umstände. Ohne Vorsorgeauftrag verlieren Sie die Kontrolle:

OHNE Vorsorgeauftrag

  • Die KESB bestimmt einen Beistand für Sie
  • Ihr Partner oder Ihre Familie hat kein automatisches Vertretungsrecht
  • Behördliche Verfahren können Monate dauern
  • Ein fremder Beistand könnte eingesetzt werden
  • Ihre Wünsche werden möglicherweise nicht berücksichtigt
  • Es entstehen Kosten für das KESB-Verfahren

MIT Vorsorgeauftrag

  • Sie bestimmen, wer Sie vertritt
  • Ihr Partner oder eine Vertrauensperson handelt in Ihrem Sinne
  • Schnellere Handlungsfähigkeit
  • Ihre Wünsche werden respektiert
  • Keine behördliche Beistandschaft nötig
  • Klarheit für Ihre Angehörigen

Besonders wichtig für unverheiratete Paare

Im Konkubinat hat Ihr Partner ohne Vorsorgeauftrag keinerlei Vertretungsrecht. Die KESB würde einen Beistand bestimmen – und das ist nicht automatisch Ihr Lebenspartner.

Was regelt ein Vorsorgeauftrag? Inhalte & Bereiche

Ein Vorsorgeauftrag kann drei Bereiche abdecken – Sie entscheiden, welche:

1. Personensorge

Entscheidungen über Ihre persönlichen Angelegenheiten

  • Wohnort und Wohnsituation
  • Betreuung und Pflege
  • Medizinische Entscheidungen (ergänzend zur Patientenverfügung)
  • Öffnen der Post
  • Soziale Kontakte und Besuche

2. Vermögenssorge

Verwaltung Ihrer finanziellen Angelegenheiten

  • Verwaltung von Bankkonten und Vermögen
  • Zahlung von Rechnungen
  • Verwaltung von Immobilien
  • Steuererklärungen
  • Versicherungsangelegenheiten

3. Vertretung im Rechtsverkehr

Handeln in Ihrem Namen gegenüber Dritten

  • Vertragsabschlüsse
  • Behördengänge
  • Korrespondenz
  • Vertretung gegenüber Institutionen

Flexibilität

Sie können für jeden Bereich eine andere Person bestimmen oder alles einer Vertrauensperson übertragen. Sie können auch Ersatzpersonen benennen.

Vorsorgeauftrag oder Patientenverfügung?

Diese beiden Dokumente werden oft verwechselt – sie ergänzen sich aber:

VorsorgeauftragPatientenverfügung
ZweckBestimmt, WER für Sie entscheidetBestimmt, WAS medizinisch geschehen soll
InhaltErnennung einer VertretungspersonMedizinische Behandlungswünsche
BereichePersonensorge, Vermögen, RechtsverkehrNur medizinische Massnahmen
Wer handelt?Die bevollmächtigte PersonÄrzte setzen Ihre Wünsche um
FormvorschriftenHandschriftlich ODER notariellSchriftlich mit Unterschrift
EmpfehlungBeide Dokumente ergänzen sich

Unsere Empfehlung

Erstellen Sie sowohl einen Vorsorgeauftrag als auch eine Patientenverfügung. Der Vorsorgeauftrag bestimmt WER entscheidet, die Patientenverfügung sagt WAS bei medizinischen Fragen gelten soll.

Wie muss ein Vorsorgeauftrag erstellt werden?

Das Schweizer Recht kennt zwei gültige Formen für den Vorsorgeauftrag:

Option 1: Handschriftlich (eigenhändig)

  • Der gesamte Text muss von Hand geschrieben sein
  • Datum (Tag, Monat, Jahr) handschriftlich
  • Eigenhändige Unterschrift
Kostenlos Jederzeit änderbar Komplett handschriftlich

Option 2: Öffentliche Beurkundung (Notar)

  • Errichtung vor einem Notar
  • Notar bestätigt Ihre Urteilsfähigkeit
Höhere Beweiskraft Für komplexe Verhältnisse Kostenpflichtig (CHF 200-500)

Achtung: Formvorschriften beachten!

Ein am Computer geschriebener und nur unterschriebener Vorsorgeauftrag ist ungültig! Entweder komplett handschriftlich oder notariell beurkundet.

Hinweis zu duovera.ch

Wir erstellen Ihre personalisierte Vorlage, die Sie dann handschriftlich abschreiben können (wir liefern den Text), oder beim Notar beurkunden lassen können.

Vorsorgeauftrag Vorlage – Muster

So könnte Ihr Vorsorgeauftrag aussehen:

VORSORGEAUFTRAG

gemäss Art. 360 ff. ZGB

Ich, [Vorname Name], geboren am [Geburtsdatum], von [Heimatort], wohnhaft in [Adresse], errichte hiermit für den Fall meiner dauernden Urteilsunfähigkeit folgenden Vorsorgeauftrag:

1. Beauftragte Person

Ich beauftrage [Name der Vertrauensperson], geboren am [Datum], wohnhaft in [Adresse], mich im Fall meiner Urteilsunfähigkeit zu vertreten.

2. Umfang des Auftrags

Die beauftragte Person soll mich in folgenden Bereichen vertreten:

  • Personensorge
  • Vermögenssorge
  • Vertretung im Rechtsverkehr

3. Ersatzperson

Falls die beauftragte Person den Auftrag nicht übernehmen kann oder will, beauftrage ich ersatzweise [Name Ersatzperson].

4. Besondere Anweisungen

[Individuelle Anweisungen]

[Ort], den [Datum – handschriftlich]

[Unterschrift – handschriftlich]

Diese Vorlage zeigt die Struktur. Ihr Vorsorgeauftrag wird individuell auf Ihre Situation angepasst. Für die Gültigkeit muss er handschriftlich geschrieben oder notariell beurkundet werden.

Wo hinterlege ich meinen Vorsorgeauftrag?

Damit Ihr Vorsorgeauftrag im Ernstfall gefunden wird:

Aufbewahrung

  • Sicher zu Hause (z.B. in einem Ordner mit wichtigen Dokumenten)
  • Im Bankschliessfach
  • Beim Notar
  • Bei der beauftragten Person (Kopie)

Registrierung beim Zivilstandsamt

Sie können beim Zivilstandsamt Ihres Wohnorts registrieren lassen, dass Sie einen Vorsorgeauftrag errichtet haben und wo er aufbewahrt wird. Die KESB kann diese Information dann abrufen.

Tipp

Informieren Sie Ihre Vertrauensperson, wo der Vorsorgeauftrag liegt. Im Notfall muss er schnell gefunden werden können.

Häufig gestellte Fragen zum Vorsorgeauftrag