Testament Schweiz – Regelungen zur Nachlassplanung einfach erläutert
Lesen Sie, wie ein Testament aufgebaut ist, wann es sinnvoll ist und welche gesetzlichen Vorgaben für eigenhändige Testamente in der Schweiz gelten.
Was ist ein Testament?
Ein Testament (auch letztwillige Verfügung genannt) ist ein Dokument, in dem Sie festlegen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Es ermöglicht Ihnen, die gesetzliche Erbfolge innerhalb bestimmter Grenzen anzupassen.
Mit einem Testament können Sie:
- Bestimmen, wer wie viel erbt
- Den Ehepartner oder Lebenspartner besser absichern
- Personen begünstigen, die sonst nichts erben würden
- Vermächtnisse (Legate) für bestimmte Gegenstände oder Beträge anordnen
- Einen Willensvollstrecker einsetzen
Das Testament ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Art. 498-516 ZGB) geregelt und muss bestimmte Formvorschriften erfüllen.
Gut zu wissen
In der Schweiz haben Sie zwei Möglichkeiten: das eigenhändige Testament (komplett handschriftlich) oder das öffentliche Testament (notariell beurkundet). Beide Formen sind rechtsgültig.
Warum ist ein Testament wichtig?
Ohne Testament bestimmt das Gesetz, wer Ihr Vermögen erbt. Die gesetzliche Erbfolge passt aber nicht zu jeder Lebenssituation:
Typische Situationen für ein Testament:
Unverheiratete Paare (Konkubinat)
Konkubinatspartner haben kein gesetzliches Erbrecht. Ohne Testament erbt Ihr Partner nichts – auch nach Jahrzehnten des Zusammenlebens nicht.
Ehepaare ohne Kinder
Ohne Testament erben neben dem Ehepartner auch die Eltern des Verstorbenen. Mit einem Testament können Sie Ihren Partner zum Alleinerben machen.
Ehepaare mit Kindern
Sie möchten den überlebenden Ehepartner maximal begünstigen und die Kinder auf den Pflichtteil setzen? Das geht nur mit Testament.
Patchwork-Familien
Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht. Mit einem Testament können Sie sie berücksichtigen.
Gemeinnützige Organisationen begünstigen
Sie möchten einer Organisation etwas vermachen? Das ist nur mit Testament möglich.
Besonders wichtig für Konkubinatspaare
Im Konkubinat erbt Ihr Partner ohne Testament gar nichts. Die gesetzlichen Erben (Kinder, Eltern, Geschwister) erhalten alles. Zudem ist die Erbschaftssteuer für Konkubinatspartner in vielen Kantonen sehr hoch.
Testament oder Erbvertrag – was ist der Unterschied?
Beide Instrumente regeln den Nachlass, unterscheiden sich aber wesentlich:
| Testament | Erbvertrag | |
|---|---|---|
| Parteien | 1 Person (einseitig) | Mindestens 2 Personen |
| Bindung | Jederzeit änderbar | Beidseitig bindend |
| Änderung | Alleine möglich | Nur gemeinsam möglich |
| Form | Handschriftlich ODER notariell | Nur notariell |
| Erbverzicht | Nicht möglich | Möglich |
| Kosten | Handschriftlich gratis | Höher (Notar) |
Testament wählen, wenn:
- Sie flexibel bleiben möchten
- Sich Ihre Situation noch ändern könnte
- Es um einfache Verfügungen geht
- Kein Erbverzicht der Kinder nötig ist
Erbvertrag wählen, wenn:
- Sie eine verbindliche gegenseitige Regelung wollen
- Ein Erbverzicht vereinbart werden soll
- Sie Konkubinatspartner maximal absichern möchten
- Komplexe Familienverhältnisse vorliegen
Tipp
Sie können auch ein Testament mit einem Erbvertrag kombinieren. Der Erbvertrag regelt die verbindlichen Punkte, das Testament ergänzt mit flexiblen Verfügungen.
Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile in der Schweiz
Bevor Sie ein Testament erstellen, sollten Sie die gesetzliche Erbfolge und die Pflichtteile kennen:
Gesetzliche Erbfolge (ohne Testament)
Die gesetzlichen Erben sind nach dem Parentelsystem geordnet:
1. Parentel: Nachkommen
Ihre Kinder (und deren Nachkommen) erben zu gleichen Teilen.
2. Parentel: Eltern
Wenn keine Nachkommen vorhanden sind, erben Ihre Eltern (und deren Nachkommen, also Geschwister).
3. Parentel: Grosseltern
Wenn weder Nachkommen noch Eltern vorhanden sind, erben die Grosseltern.
Ehepartner
Der Ehepartner erbt immer – neben den jeweiligen Parentelen:
- Neben Kindern: ½ des Nachlasses
- Neben Eltern: ¾ des Nachlasses
- Allein (keine Nachkommen/Eltern): gesamter Nachlass
Pflichtteile – was Sie nicht ändern können
Bestimmte Erben haben einen Pflichtteil – einen garantierten Mindestanteil:
| Pflichtteilsberechtigte | Pflichtteil (seit 2023) |
|---|---|
| Nachkommen (Kinder, Enkel) | ½ des gesetzlichen Erbteils |
| Ehepartner / eingetragener Partner | ½ des gesetzlichen Erbteils |
| Eltern | Kein Pflichtteil mehr (seit 2023) |
Freie Quote – worüber Sie frei verfügen können
Die freie Quote ist der Teil des Nachlasses, über den Sie frei verfügen können. Sie ergibt sich aus: Nachlass minus alle Pflichtteile.
Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern
- Gesetzliche Erbteile: Ehepartner ½, Kinder je ¼
- Pflichtteile: Ehepartner ¼, Kinder je ⅛
- Freie Quote: 50% des Nachlasses
Neues Erbrecht seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Schweizer Erbrecht revidiert. Die Pflichtteile der Kinder wurden reduziert, der Pflichtteil der Eltern wurde abgeschafft. Sie haben jetzt mehr Freiheit bei der Nachlassplanung.
Wie muss ein Testament erstellt werden?
Das Schweizer Recht kennt drei Formen für Testamente:
1. Eigenhändiges Testament (häufigste Form)
- Der gesamte Text muss von Hand geschrieben sein
- Datum (Tag, Monat, Jahr) handschriftlich
- Ort (empfohlen, aber nicht zwingend)
- Eigenhändige Unterschrift am Ende
- Kostenlos, jederzeit änderbar
- Muss komplett handschriftlich sein (kein Computer!)
2. Öffentliches Testament (notariell)
- Errichtung vor einem Notar mit zwei Zeugen
- Notar bestätigt Ihre Urteilsfähigkeit
- Höhere Beweiskraft
- Für Personen, die nicht schreiben können
- Kostenpflichtig (je nach Kanton CHF 300-1'500)
3. Mündliches Nottestament (Ausnahme)
- Nur in ausserordentlichen Umständen (unmittelbare Todesgefahr)
- Vor zwei Zeugen mündlich erklärt
- Zeugen müssen es sofort schriftlich festhalten
Achtung: Formvorschriften beachten!
Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist ungültig! Das eigenhändige Testament muss komplett von Hand geschrieben sein.
Testament Vorlage – Muster Schweiz
So könnte Ihr Testament aussehen:
TESTAMENT
Ich, [Vorname Name], geboren am [Geburtsdatum], von [Heimatort], wohnhaft in [Adresse], verfüge hiermit letztwillig:
1. Aufhebung früherer Verfügungen
Alle meine bisherigen letztwilligen Verfügungen hebe ich hiermit auf.
2. Erbeinsetzung
Als Erben meines Nachlasses setze ich ein:
a) Meine Ehefrau [Name], geboren am [Datum], wohnhaft in [Adresse]
b) Meine Kinder setze ich auf den Pflichtteil.
3. Vermächtnis
Ich vermache meinem Patenkind [Name], geboren am [Datum], wohnhaft in [Adresse], den Betrag von CHF 10'000.
4. Willensvollstrecker
Als Willensvollstrecker ernenne ich [Name], [Adresse].
[Ort], [Datum]
[Eigenhändige Unterschrift]
Nur als Orientierung
Dieses Muster dient nur zur Veranschaulichung. Ein rechtsgültiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben sein.
Was kann im Testament geregelt werden?
Ein Testament bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten:
Erbeinsetzung
Sie können Personen als Erben einsetzen – auch solche, die nach dem Gesetz nichts erben würden (z.B. Lebenspartner, Freunde, Organisationen).
Kinder auf Pflichtteil setzen
Um den Ehepartner besser abzusichern, können Sie die Kinder auf ihren Pflichtteil beschränken.
Vermächtnis (Legat)
Einem bestimmten Menschen oder einer Organisation einen konkreten Gegenstand oder Betrag zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen.
Teilungsvorschriften
Bestimmen, welcher Erbe welchen Nachlassgegenstand erhalten soll (z.B. wer das Haus, wer die Möbel bekommt).
Willensvollstrecker
Eine Person bestimmen, die den Nachlass verwaltet, Schulden bezahlt und die Teilung durchführt.
Auflagen und Bedingungen
Eine Zuwendung an Bedingungen knüpfen (z.B. "wenn er das Studium abschliesst") oder Auflagen machen (z.B. "mit der Pflicht, für mein Haustier zu sorgen").
Ersatzverfügungen
Bestimmen, wer erbt, falls der eigentliche Erbe vor Ihnen verstirbt.
Testament ändern oder widerrufen
Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange Sie urteilsfähig sind:
Neues Testament erstellen
Das einfachste: Erstellen Sie ein neues Testament und beginnen Sie mit dem Satz "Alle meine bisherigen letztwilligen Verfügungen hebe ich hiermit auf."
Ergänzung (Kodizill)
Für kleinere Änderungen können Sie eine Ergänzung zum bestehenden Testament hinzufügen – auch diese muss handschriftlich sein.
Vernichtung
Zerreissen oder verbrennen Sie das alte Testament. Ohne Dokument gibt es kein Testament.
Regelmässig überprüfen
Prüfen Sie Ihr Testament alle paar Jahre und bei wichtigen Lebensereignissen (Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern, Todesfall). Was heute passt, muss in 10 Jahren nicht mehr stimmen.
Wo sollten Sie Ihr Testament aufbewahren?
Die sichere Aufbewahrung ist entscheidend – ein Testament nützt nichts, wenn es nicht gefunden wird:
Bei der Amtsstelle hinterlegen (empfohlen)Empfohlen
Je nach Kanton können Sie das Testament bei der Gemeinde, dem Erbschaftsamt oder dem Bezirksgericht hinterlegen. Vorteil: Es wird nach Ihrem Tod automatisch eröffnet.
Beim Notar oder Anwalt
Sicher verwahrt bei einer Fachperson, die auch die Eröffnung veranlassen kann.
Zu Hause
An einem gut auffindbaren Ort – aber informieren Sie unbedingt Ihre Angehörigen!
Im Bankschliessfach
Sicher, aber: Der Zugang nach Ihrem Tod kann schwierig sein.
Wichtig: Registrierung beim Zivilstandsamt
Sie können beim Zivilstandsamt registrieren lassen, dass Sie ein Testament erstellt haben und wo es liegt. So wird es nach Ihrem Tod sicher gefunden.
Häufige Fragen zum Testament
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