Kinder im Konkubinat Schweiz – Sorgerecht, Vaterschaft & Unterhalt

Was gilt rechtlich für Kinder unverheirateter Eltern in der Schweiz? Alles zu Vaterschaftsanerkennung, gemeinsamem Sorgerecht und Kindesunterhalt.

Vaterschaftsanerkennung im Konkubinat

Bei verheirateten Paaren gilt der Ehemann automatisch als rechtlicher Vater eines Kindes (Vaterschaftsvermutung, ZGB Art. 255). Bei unverheirateten Eltern ist das anders: Die rechtliche Vaterschaft entsteht nicht automatisch durch die biologische Abstammung. Der Vater muss sie aktiv anerkennen.

Die Anerkennung erfolgt durch eine persönliche Erklärung beim Zivilstandsamt (ZGB Art. 260). Sie kann pränatal (vor der Geburt) oder postnatal (nach der Geburt) erfolgen. Empfehlung: Möglichst früh, idealerweise pränatal, damit die Vaterschaft bereits bei der Geburtsregistrierung eingetragen ist.

Pränatale Anerkennung (empfohlen)

  • • Möglich ab dem Nachweis der Schwangerschaft
  • • Gilt ab dem Moment der Geburt
  • • Beide Eltern erscheinen beim Zivilstandsamt
  • • Personalausweise mitbringen
  • • Keine Wartezeit nach der Geburt

Postnatale Anerkennung

  • • Nach der Geburt jederzeit möglich
  • • Vater erscheint beim Zivilstandsamt
  • • Geburtsurkunde und Personalausweis mitbringen
  • • Gilt ab dem Datum der Anerkennung
  • • Ohne Anerkennung: Vater hat keine Rechte und Pflichten

Ohne Vaterschaftsanerkennung hat der biologische Vater keinerlei Rechte gegenüber dem Kind (kein Sorgerecht, kein Besuchsrecht) – ist aber auch nicht unterhaltspflichtig. Eine Anfechtung der Vaterschaft durch Dritte ist unter bestimmten Umständen möglich (ZGB Art. 260a).

Gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Eltern

Das Sorgerecht bezeichnet die Befugnis, für ein Kind grundlegende Entscheidungen zu treffen (Schulwahl, medizinische Behandlung, Wohnsitz etc.). Bei unverheirateten Eltern hat nach der Geburt zunächst allein die Mutter das Sorgerecht – ausser die Eltern stellen eine gemeinsame Erklärung.

Seit der ZGB-Reform 2014 (Art. 298a) können unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine gemeinsame Erklärung beim Zivilstandsamt beantragen. Diese Erklärung kann gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden.

SituationSorgerechtMassnahme
Keine Erklärung eingereichtAllein die MutterGemeinsame Erklärung beim Zivilstandsamt einreichen
Gemeinsame Erklärung eingereichtBeide Elternteile gemeinsamGültig ab Datum der Erklärung
Eltern einigen sich nichtEntscheid durch KESB oder GerichtAntrag bei KESB stellen
Nach Trennung (gemeinsames Sorgerecht bestand)Bleibt bei beiden (Regelfall)Betreuungsmodell vereinbaren

Kindesunterhalt im Konkubinat

Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern ist gesetzlich geregelt (ZGB Art. 276 ff.) und gilt unabhängig vom Zivilstand. Beide Elternteile müssen den Kindesunterhalt sicherstellen – der wirtschaftlich leistungsfähigere in höherem Mass.

Das Schweizer Unterhaltsrecht seit 2017 kennt drei Komponenten des Kindesunterhalts:

Barunterhalt

Geldzahlungen für Lebensunterhalt des Kindes. Zahlt der Elternteil mit mehr Einkommen an den betreuenden Elternteil.

Betreuungsunterhalt

Ausgleich für den Einkommensverlust des betreuenden Elternteils. Ergänzt den Barunterhalt und wird bis zur Selbstständigkeit des Kindes gezahlt.

Naturalunterhalt

Direkte Betreuungsleistung (Wohnen, Essen, Zeit). Wird von beiden Elternteilen entsprechend dem Betreuungsmodell erbracht.

Bei Uneinigkeit über den Kindesunterhalt entscheidet das Gericht. Beide Elternteile können auch eine einvernehmliche Unterhaltslösung schriftlich festhalten – diese ist im Streitfall leichter durchsetzbar als eine mündliche Abmachung.

Trennung mit Kindern: Was ist zu regeln?

Bei einer Trennung mit gemeinsamen Kindern müssen folgende Punkte geregelt werden – entweder einvernehmlich oder durch das Gericht bzw. die KESB:

Obhut / Betreuungsmodell

Wo lebt das Kind hauptsächlich? Alternierende Obhut (50/50) oder Wechselmodell? Der Entscheid orientiert sich am Kindeswohl und der praktischen Umsetzbarkeit (Arbeit, Wohnort, Schule).

Sorgerecht nach Trennung

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt bei Trennung in der Regel bestehen. Beide Eltern treffen weiterhin gemeinsam wichtige Entscheidungen für das Kind.

Besuchsrecht

Der Elternteil ohne Hauptobhut hat Recht auf persönlichen Kontakt mit dem Kind. Konkrete Zeiten (Wochenenden, Ferien, Feiertage) sollten schriftlich vereinbart werden.

Kindesunterhalt

Wer zahlt wie viel? Berechnung nach Bedarf des Kindes, Betreuungsmodell und Leistungsfähigkeit beider Eltern. Bei Einigkeit schriftlich festhalten, sonst Gerichtsentscheid.

Praxisfall: Trennung nach 7 Jahren mit zwei Kindern

Miriam (35) und Lukas (38) trennen sich. Sie haben zwei Kinder (6 und 9 Jahre). Beide haben gemeinsames Sorgerecht. Sie einigen sich auf alternierende Obhut (Wochenrhythmus). Lukas zahlt CHF 800/Monat Barunterhalt pro Kind. Die Schulferien werden hälftig aufgeteilt. Weil keine vorgängige schriftliche Regelung bestand, dauern die Verhandlungen 4 Monate und kosten beide je CHF 3'500 Anwaltskosten.

Häufige Fragen: Kinder im Konkubinat

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