Steuern im Konkubinat Schweiz – Veranlagung, Erbschaftssteuer & Tipps

Getrennte Besteuerung, kantonale Erbschaftssteuer und mehr: Was Konkubinatspaare über ihre steuerliche Situation wissen müssen – mit konkreten Rechenbeispielen.

Getrennte Steuerveranlagung: Vorteil oder Nachteil?

Konkubinatspaare werden in der Schweiz steuerlich als zwei Einzelpersonen behandelt. Jeder Partner reicht eine eigene Steuererklärung ein. Das hat zwei Seiten:

Vorteil: Keine Heiratsstrafe

Verheiratete Paare mit ähnlich hohen Einkommen werden gemeinsam besteuert und landen dadurch in einer höheren Progression als Einzelpersonen. Dieses Phänomen («Heiratsstrafe») trifft Konkubinatspaare nicht – sie profitieren von zwei separaten, tieferen Steuertarifen.

Nachteil: Keine Progression-Aufteilung

Bei sehr unterschiedlichen Einkommen (z.B. 150'000 + 20'000) kann die Ehe steuerlich günstiger sein: Das Einkommen des Ehepartners mit wenig Einkommen kann die Progression des Partners mit hohem Einkommen senken. Konkubinatspaare können diese Synergie nicht nutzen.

Rechenbeispiel: Steuerlast Kanton Zürich (Schätzwerte)

Szenario A: Ähnliche Einkommen (je CHF 80'000)

Konkubinat: je ~CHF 9'500 Steuern = Total CHF 19'000

Ehe (gemeinsam): ~CHF 22'000 → Konkubinat günstiger um ca. CHF 3'000

Szenario B: Ungleiche Einkommen (CHF 150'000 + CHF 20'000)

Konkubinat: ~CHF 25'000 + ~CHF 1'500 = Total CHF 26'500

Ehe (gemeinsam, Verheiratetentarif): ~CHF 22'500 → Ehe günstiger um ca. CHF 4'000

Die steuerliche Situation hängt stark von Ihrer konkreten Einkommenssituation ab. Eine Übersicht aller rechtlichen Unterschiede finden Sie im Konkubinat-Ratgeber.

Kantonale Erbschaftssteuer für Konkubinatspartner

Die Erbschaftssteuer ist ein Bereich, wo das Konkubinat besonders teuer werden kann. Während verheiratete Eheleute in fast allen Kantonen vollständig befreit sind, gelten Konkubinatspartner als Dritte und zahlen die höchsten Steuersätze.

Massgebend ist der Wohnkanton des Erblassers (bei Liegenschaften der Kanton, in dem die Liegenschaft liegt). Die Steuersätze und Freibeträge variieren erheblich.

KantonKonkubinatspartnerEheleute / KinderBesonderheit
Zürich (ZH)bis 36%0% (befreit)Hohe Sätze für Dritte
Bern (BE)bis 36%0% (befreit)Progressive Sätze
Genf (GE)26,4%0% (befreit)Pauschalsatz für Dritte
Zug (ZG)ca. 6%0% (befreit)Tiefster Satz in der Deutschschweiz
Basel-Stadt (BS)bis 36%0% (befreit)Hohe Freibeträge für Direkte
Schwyz (SZ)Keine SteuerKeine SteuerKein kantonales Erbschaftssteuergesetz
Wallis (VS)bis 54%0% (befreit)Höchste Sätze CH

Wie Sie Ihren Partner trotz fehlender gesetzlicher Absicherung begünstigen können, erklärt die Seite Erbrecht im Konkubinat.

Grundstückgewinnsteuer beim Hauskauf im Konkubinat

Beim Verkauf einer gemeinsamen Liegenschaft fällt in den meisten Kantonen eine Grundstückgewinnsteuer an. Diese wird auf dem Gewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten und wertvermehrende Investitionen) erhoben und sinkt je länger die Liegenschaft gehalten wurde (Besitzesdauerrabatt).

Bei Konkubinatspaaren wird die Steuer anteilig auf die Eigentumsanteile aufgeteilt und separat bei jedem Partner besteuert. Das kann – im Gegensatz zur Ehe – manchmal günstiger sein, da jeder Partner individuelle Freibeträge und Tarife nutzt.

Wichtig: Bei der Übertragung eines Eigentumsanteils vom einen zum anderen Partner (z.B. bei Trennung) kann ebenfalls eine Grundstückgewinnsteuer anfallen. Dies sollte vorab mit einem Steuerberater oder einem Konkubinatsvertrag geregelt werden.

AHV, Pensionskasse und Steuern

Die steuerlichen Unterschiede im Bereich Vorsorge sind erheblich. Bei der Ehe gibt es das sogenannte AHV-Splitting: Beide Ehegatten teilen sich die gemeinsamen Beitragszeiten, was die Rente des Partners mit niedrigerem Einkommen erhöht. Im Konkubinat gibt es kein Splitting – jeder hat nur Anspruch auf seine eigene AHV-Rente.

Säule 3a: Beide Partner können unabhängig voneinander in die Säule 3a einzahlen (je bis max. CHF 7'258/Jahr mit PK, 2026) und die Beiträge vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das ist gegenüber der Ehe neutral – verheiratete Paare erhalten dieselben Abzüge pro Person.

Pensionskassen-Einkauf: Einkäufe in die Pensionskasse können vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das lohnt sich besonders bei hohem Einkommen, da die Steuerersparnis mit der Progression steigt.

Häufige Fragen: Steuern im Konkubinat

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